AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen der digitalen Konzeption, des Designs, der Software-Entwicklung, der Workflow-Automatisierung und der strategischen Beratung zwischen der Syda Capital UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 17, 82327 Tutzing („SYDA") und ihren Auftraggebern. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn SYDA ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote von SYDA sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Beauftragung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Gegenzeichnung eines Angebots zustande. Der konkrete Leistungsumfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektvereinbarung.
3. Leistungsumfang
SYDA erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet SYDA keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge (z. B. Umsätze, Platzierungen in Suchmaschinen oder Reichweiten). Der Einsatz von Drittdiensten (z. B. Hosting-Anbieter, n8n, KI-Modelle, Schnittstellen) erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber; für die Verfügbarkeit und Leistungsänderungen von Drittdiensten übernimmt SYDA keine Gewähr.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Projektdurchführung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Er versichert, dass gelieferte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von SYDA; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
5. Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten kann SYDA angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Abnahme
Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, erklärt der Auftraggeber die Abnahme unverzüglich nach Fertigstellung und Aufforderung. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder das Werk produktiv nutzt.
7. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen; Umfang und etwaige Ausschließlichkeit ergeben sich aus dem Angebot. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte bei SYDA. Von SYDA eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen; vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und Know-how von SYDA bleiben deren Eigentum. SYDA ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgender Maßgabe: SYDA leistet zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Haftung
SYDA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet SYDA nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
10. Betrieb, Wartung und Drittleistungen
Laufender Betrieb, Hosting, Wartung und Weiterentwicklung sind nur geschuldet, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Für Ausfälle, Änderungen oder Einstellung von Diensten Dritter (z. B. Cloud-Anbieter, APIs, KI-Dienste) haftet SYDA nicht; SYDA wird den Auftraggeber über bekannt werdende relevante Änderungen informieren.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Soweit SYDA personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand
Juli 2026